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Leitbild

«Miteinander und nicht gegeneinander»

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Zweck

Der Elternrat hat den Zweck, den Aufbau regelmässiger Kontakte und den Austausch von Informationen zwischen Lehrerschaft, Schulleitung, Schulkommission und Eltern sowie den partnerschaftlichen Umgang aller an der Schule Beteiligten zu fördern. Damit soll die gemeinsame Verantwortung für das Kind vermehrt wahrgenommen werden.

Ein wichtiger Bestandteil der Zusammenarbeit zwischen Schule und Eltern ist ein regelmässiger Gedankenaustausch. Solche Kontakte helfen, Klarheit über die Erziehungs- und Bildungsziele zu schaffen und sind eine gute Voraussetzung dafür, dass Probleme rechtzeitig erkannt und geeignete Massnahmen eingeleitet werden können.

Ziele

Der Elternrat

Unser Beitrag

Abgrenzung

Der Elternrat hat keine Aufsichtsfunktion, weder berät er über einzelne Lehrpersonen, noch beurteilt er deren Methoden/Inhalte des Unterrichts, noch diskutiert er über einzelne Kinder. Der Elternrat behandelt ausschliesslich Anliegen, welche die gesamte Schuleinheit betreffen.

Organisation

An den Sitzungen nehmen teil:

falls notwendig oder gewünscht, werden eingeladen:

Die jeweiligen Vertreter/Vertreterinnen werden auch auf eigenen Wunsch eingeladen, wenn sie etwas mit dem Elternrat besprechen möchten.

Wir brauchen auch Sie, die Eltern!

Kontaktieren Sie uns

Aktuelles zum Elternrat Informieren Sie sich auf unserer Website www.elternrat-bolligen.ch

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