Zweck

Der Elternrat hat den Zweck, den Aufbau regelmässiger Kontakte und den Austausch von Informationen zwischen Lehrerschaft, Schulleitung, Schulkommission und Eltern sowie den partnerschaftlichen Umgang aller an der Schule Beteiligten zu fördern. Damit soll die gemeinsame Verantwortung für das Kind vermehrt wahrgenommen werden.

Abgrenzung

Der Elternrat hat keine Aufsichtsfunktion, weder berät er über einzelne Lehrpersonen, noch beurteilt er deren Methoden/Inhalte des Unterrichts, noch diskutiert er über einzelne Kinder. Der Elternrat behandelt ausschliesslich Anliegen, welche die gesamte Schuleinheit betreffen.

Ziele

  • Der Elternrat stärkt das Vertrauensverhältnis zwischen allen Beteiligten.
  • Er versucht, durch regelmässige Kontakte allfällige Probleme und Anliegen frühzeitig zu erkennen und gibt Hilfestellung bei deren Lösung.
  • Er fördert den Erfahrungsaustausch zwischen den Eltern und fördert die Mitwirkung der Eltern in der Schule.
  • Er unterstützt die Integration anderer Sprachen und Kulturen, tritt für Anliegen und Interessen der Schülerinnen und Schüler, der Eltern sowie der Lehrerschaft ein und greift deren Wünsche auf, sofern es sich nicht um Einzelinteressen handelt.
  • Er engagiert sich für die Kinder in seinem Schulkreis.

Unser Beitrag

  • Wir unterstützen eine konstruktive Zusammenarbeit zwischen Eltern und Schule.
  • Wir tragen dazu bei, dass Schüler/-innen, Eltern und Lehrer/-innen eine positive Schule erleben.
  • Wir greifen Themen und Fragen von allgemeinem Interesse auf und vertreten ihre Interessen und Anliegen gegenüber Behörden, Schulleitung und Lehrerschaft.
  • Wir fördern die Kommunikation und den Informationsaustausch zwischen Eltern und Schule.
  • Wir arbeiten mit den Lehrkräften, der Schulleitung und der Bildungskommission zusammen.
  • Wir bearbeiten aktuelle Themen in Arbeitsgruppen.
  • Wir engagieren uns für schulinterne Themen, wie zum Beispiel der Sicherung der Schulwege, Gesundheitsfragen, Präventionsfragen zu verschiedenen Themen und dem Schulfest inkl. der Festwirtschaft.

Organisation

Der Elternrat setzt sich aus einem Elternvertreter / einer Elternvertreterin jeder Kindergarten- und Volksschulklasse zusammen. Die Sitzungen finden 5 mal jährlich statt und werden von der Präsidentin / dem Präsidenten geführt. Es wird ein Protokoll erstellt. Geladene Teilnehmer / Teilnehmerinnen sollten immer an den Sitzungen teilnehmen. Ist dies nicht möglich, müssen sie sich schriftlich abmelden.

An den Sitzungen nehmen teil:

  • Gewählte Elternräte
  • Schulleitung oder Stellvertretung
  • Geladene Gäste, z.B. Mitglied aus der Bildungskommission

Falls notwendig oder gewünscht, werden eingeladen:

  • Lehrer-/Lehrerinnenvertretungen aus jedem Schulhaus
  • Lehrer-/Lehrerinnenvertretung der Kindergärten
  • Leiter/in der Tagesschule

Die jeweiligen Vertreter/Vertreterinnen werden auch auf eigenen Wunsch eingeladen, wenn sie etwas mit dem Elternrat besprechen möchten.

Eine Vertretung des Elternrates nimmt in der Bildungskommission mit beratender Stimme und Antragsrecht, aber ohne Stimmrecht, Einsitz.

Wir brauchen auch Sie, die Eltern!

  • Sprechen Sie uns an
  • Teilen Sie uns Ihre Anliegen, Ideen und Wünsche mit
  • Machen Sie in einer Arbeitsgruppe und / oder einem Projekt des Elternrates mit
  • Helfen Sie bei der Durchführung von Klassenanlässen
  • Kontaktieren Sie uns
  • über den Elternvertreter oder die Elternvertreterin Ihrer Klasse.
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